Nutzungsbedingungen
LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG, BEVOR SIE TEXT RADAR VERWENDEN.
DURCH DEN ZUGRIFF AUF ODER DIE NUTZUNG VON TEXT RADAR AKZEPTIERT UND STIMMT DER BENUTZER (DER "LIZENZNEHMER" UND SEINE BENUTZER) DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU. ANDERNFALLS KÖNNEN SIE NICHT AUF TEXT RADAR ZUGREIFEN ODER ES NUTZEN.
1. DEFINITIONEN.2. ZWECK.3. NUTZUNGSRECHTE.4. NUTZUNGSBEDINGUNGEN DER SOFTWARE.5. VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN.6. VERPFLICHTUNGEN DER PARTEIEN.7. RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM.8. GARANTIEN UND HAFTUNG.9. DAUER UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGS.10. MITTEILUNG VON KNOW-HOW UND VERTRAULICHKEITSPFLICHT.11. DATENSCHUTZ.12. VERSCHIEDENES.TEXT RADAR ist eine Softwarelösung auf Basis von Künstlicher Intelligenz, die Texte, Zeichen und im Allgemeinen alle bereitgestellten Dokumente analysiert, interpretiert und semantisch prüft, um mögliche Inkohärenzen, Fehler oder andere Mängel im Text zu erkennen, sei es innerhalb eines Dokuments oder zwischen zwei Dokumenten. Sie wird derzeit als Software as a Service (SaaS) über die Website https://www.text-radar.com oder eine Ersetzungs- oder Ersatzwebsite angeboten (die "Webseite"), von der Firma LABORATORIO DE INTELIGENCIA ARTIFICIAL EN ESPAÑOL, S.L., handelnd unter dem Markennamen "IA Lab", mit der Steuernummer B10789725 und dem Sitz in Paseo de la Castellana, 194 (im Folgenden "IA Lab" oder der "Lizenzgeber").
Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Software und das Nutzungsrecht, das der Lizenzgeber dem Lizenznehmer (im Folgenden der "Lizenznehmer") gewährt. Ausnahmen oder Änderungen dieser Nutzungsbedingungen sind rechtlich verbindlich, wenn sie anwendbar sind und dem Lizenznehmer zuvor mitgeteilt wurden, ohne dass dieser seine Absicht zur Kündigung des Nutzungsrechts an der Software geäußert hat.
1. DEFINITIONEN
1.1 "Vereinbarung" oder "Nutzungsbedingungen" bezeichnet diese aktuellen Lizenzbedingungen, durch die die Bedingungen für die Lizenz zur Nutzung der Software TEXT RADAR, die vom Lizenzgeber dem Lizenznehmer gewährt wird, geregelt werden.
1.2 "Abrechnungszyklus" bezeichnet den wiederkehrenden Zeitraum, in dem die Rechnungen für die über die Webseite bereitgestellten Dienste oder Produkte berechnet und ausgestellt werden. Der Abrechnungszyklus entspricht dem Abonnementzeitraum. Dieser Zyklus kann monatlich oder jährlich sein und bestimmt die Häufigkeit, mit der der Nutzer die Rechnungen erhält und bezahlen muss. Der Abrechnungszyklus wird um 00:00 Uhr (UTC+1) des Folgetages nach Ablauf des entsprechenden Abonnementzeitraums erneuert.
1.3 "Rechte am geistigen Eigentum" bezeichnet alle Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum, die durch jede geltende Gesetzgebung zu geistigem und gewerblichem Eigentum anerkannt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Urheberrechte (moralische oder wirtschaftliche Rechte), verwandte Urheberrechte, Datenbankrechte und sui generis Rechte, Patent- oder Gebrauchsmusterrechte, Marken (einschließlich nicht eingetragener Marken), Designrechte (eingetragen oder nicht eingetragen), Rechte an vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnissen, Rechte an Domainnamen und alle anderen Rechte am geistigen Eigentum (eingetragen oder nicht eingetragen) weltweit.
1.4 "Werktag" bezeichnet alle Tage außer Samstag, Sonntag oder nationale, regionale oder lokale Feiertage in Madrid. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, werden Fristen in Tagen als Kalendertage berechnet.
1.5 "Dokumentation" bezeichnet die technische Dokumentation, Benutzerhandbücher, Anleitungen, Online-Hilfe, Versionshinweise, Schulungsmaterialien und andere vom Lizenzgeber bereitgestellte oder zur Verfügung gestellte Dokumentationen sowie alle anderen Dokumente, die sich auf die Software, deren Nutzung oder Funktion beziehen und in den Materialien enthalten sind.
1.6 "Wirksamkeitsdatum" bezeichnet das Datum, an dem diese Vereinbarung in Kraft tritt, das auf der ersten Seite dieser Vereinbarung angegeben ist.
1.7 "Vertrauliche Informationen" bezeichnet alle Informationen, die mündlich oder schriftlich von den Parteien im Rahmen der Gewährung des Nutzungsrechts durch den Lizenzgeber oder der Erbringung der Dienste mitgeteilt werden, einschließlich unter anderem wissenschaftlicher, technischer, finanzieller, rechtlicher, steuerlicher und kommerzieller Informationen, Geschäftsstrategien, Know-how, Namen potenzieller Kunden und Partner, Projekte und Betriebsvorschläge oder in der Entwicklungsphase befindliche Vorhaben, Berichte, Pläne, Marktprognosen und Daten, zusammen mit den Analysen und Arbeitspapieren, Sammlungen, Vergleichen, Studien und generell alle Informationen, die die sendende Partei übermittelt, sei es vor oder nach der Unterzeichnung dieser Vereinbarung. Insbesondere umfassen vertrauliche Informationen, aber nicht ausschließlich, alle Informationen, die mit Materialien, der Dokumentation, dieser Vereinbarung und den Vereinbarungen, Klauseln und Bedingungen, die sie umfasst, sowie mit der Software und allen darin enthaltenen Elementen zusammenhängen.
1.8 "Anwendbares Recht" bezeichnet jedes Gesetz, jede Verordnung, jedes Kollektivabkommen, jede Verordnung, Norm, Richtlinie oder europäische Verordnung, internationale Verträge, Anordnungen, Dekrete, Statuten, Urteile oder Verwaltungsentscheidungen, die in Spanien gemäß dem spanischen Rechtssystem oder internationalen supranationalen Recht anwendbar sind; oder jede Änderung oder Modifikation dieser Bestimmungen.
1.9 "Lizenzgeber" bezeichnet LABORATORIO DE INTELIGENCIA ARTIFICIAL EN ESPAÑOL, S.L., handelnd unter der Marke "IA Lab", Inhaber aller Rechte am geistigen Eigentum an der Software und den Marken, die sie auf dem Markt identifizieren.
1.10 "Lizenznehmer" bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die die Lizenz zur Nutzung und/oder berechtigt ist, die Software zu verwenden und die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung übernimmt.
1.11 "Materialien" bezeichnet, falls zutreffend, die physischen Träger oder Dateien, die durch Herunterladen verfügbar sind und auf denen die Software und die Dokumentation dauerhaft oder vorübergehend reproduziert oder gespeichert sind.
1.12 "Partei" oder "Parteien" bezeichnet jeweils den Lizenzgeber und den Lizenznehmer.
1.13 "Testphase" bezeichnet den Zeitraum, während dem der Lizenznehmer die Software kostenlos online nutzen kann, gemäß den besonderen Bedingungen, die festgelegt werden und die der Abonnementperiode ähneln. Der Lizenznehmer kann die Testphase jederzeit vor deren Ablauf beenden, ohne dafür zu zahlen, und nach der Testphase gelten die Vergütung, das Abonnementzeitraum und andere festgelegte Verpflichtungen.
1.14 "Abonnementperiode" bezeichnet den Zeitraum, während dem der Lizenznehmer online Zugriff auf die Software hat, gemäß den vereinbarten spezifischen Bedingungen. Die monatlich definierte Abonnementperiode wird automatisch für aufeinanderfolgende Monate verlängert, es sei denn, der Lizenznehmer teilt dem Lizenzgeber vor Ablauf der aktuellen Abonnementperiode mit, dass er diese nicht verlängern möchte. Die jährliche Abonnementperiode wird für aufeinanderfolgende Jahre verlängert, es sei denn, der Lizenznehmer informiert den Lizenzgeber schriftlich vor Ablauf des aktuellen Jahresabonnements über den Nicht-Verlängerungswunsch.
1.15 "Software" bezeichnet die Software "TEXT RADAR", ein SaaS-Programm (Software as a Service), das eine Künstliche Intelligenz-Lösung zur Identifizierung, semantischen Interpretation und Analyse von Texten, Zeichen und Dokumenten bietet, um mögliche Inkohärenzen, Fehler oder andere Mängel im Text zu erkennen, sowohl innerhalb eines Dokuments als auch zwischen zwei Dokumenten. Der Begriff Software umfasst zusätzlich zum Programm selbst die Dokumentation und die Materialien zur Nutzung von TEXT RADAR.
Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet Software jedes einzelne Computerprogramm und KI-Programm, das mit der Software "TEXT RADAR" zusammenhängt, sowohl in Form von Quellcode als auch als Objektcode, oder als cloud-basierte Dienste bereitgestellt wird, einschließlich aller Module, Routinen und Unterroutinen sowie alle Quelldateien und vorbereitenden Materialien, einschließlich Benutzeranforderungen, funktionalen Spezifikationen und Programmierungsspezifikationen, Ideen, Prinzipien, Programmiersprachen, Algorithmen, Flussdiagrammen, Logiken, logischen Diagrammen, graphischen Darstellungen, Dateistrukturen, Codierungsblättern, Codierungen und den durch Computer generierten Arbeiten, zusammen mit der gesamten Dokumentation zur Software.
1.16 "Dienst" oder "Dienste" bezeichnet jede Art der Vertragsmodalität und des Zugriffs auf die Software, einschließlich Testperioden oder "Freemium"-Modi, entweder über das Internet zugänglich oder auf den Geräten des Lizenznehmers installiert. Je nach den gebuchten Diensten und der gewählten Modalität wird der Vertrag eine differenzierte Vergütungsmodalität haben.
1.17 "Dritter" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die nicht zu den Parteien dieser Vereinbarung gehört.
1.18 "Gebiet" bezeichnet die gesamte Welt (ohne territoriale Einschränkungen), es sei denn, in den besonderen Vertragsbedingungen wird etwas anderes definiert.
1.19 "Nutzer" bezeichnet die Profile von natürlichen Personen, die Zugriff auf die Software haben, einschließlich der Angestellten oder Mitarbeiter des Lizenznehmers, die vom Lizenznehmer autorisiert wurden und gemäß den zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer getroffenen Bedingungen.
1.20 "Administrator-Nutzer" bezeichnet das Profil oder die Profile des Lizenznehmers, die berechtigt sind, als Administrator der Nutzungsrechte und der Nutzerprofile des Lizenznehmers zu agieren, wodurch sie Zugang zu bestimmten Funktionen und Informationsebenen der Nutzer erhalten.
2. ZWECK
2.1 Der Zweck dieser Vereinbarung ist es, die Bedingungen zu regeln, unter denen der Lizenzgeber dem Lizenznehmer gegen die im Rahmen dieser Vereinbarung festgelegte Vergütung und während des Abonnementzeitraums das Nutzungsrecht an der Software TEXT RADAR für die ausschließliche Nutzung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Lizenznehmers gewährt, gemäß den besonderen Bedingungen der Lizenz, die vom Lizenzgeber erteilt wurden (im Folgenden die "Nutzungsrechte"). Die spezifischen Funktionen und Bedingungen sind in den besonderen Bedingungen zu den jeweiligen Vertragsmodalitäten aufgeführt.
2.2 Dieses Dokument stellt einen vollständigen Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber in Bezug auf die Nutzungsrechte der Software und die Bedingungen und Einschränkungen derselben dar, und ersetzt alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien.
2.3 Der Lizenznehmer erklärt, die Funktionen, Merkmale und technischen Spezifikationen der Software TEXT RADAR zu kennen, die dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber vor Abschluss dieser Vereinbarung mitgeteilt wurden und die dem Lizenznehmer bekannt sind und von ihm akzeptiert werden. Der Lizenznehmer wird jedoch darüber informiert und akzeptiert, dass die Funktionen, Merkmale und technischen Spezifikationen der Software TEXT RADAR Aktualisierungen, Verbesserungen oder Änderungen unterliegen können.
2.4 Der Lizenzgeber informiert, dass die Software TEXT RADAR nicht für die spezifischen Anforderungen des Lizenznehmers erstellt oder entwickelt wurde, noch auf seine Anweisungen hin, sondern dass sie vom Lizenzgeber allgemein entwickelt wurde und für eine Vielzahl von Nutzern und Lizenznehmern bestimmt ist.
3. NUTZUNGSRECHTE
3.1 Geltungsbereich
3.1.1 Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer das Nutzungsrecht an der Software TEXT RADAR gemäß den Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung und insbesondere gemäß der Klausel 7 "RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM" oder, subsidiär, den besonderen Bedingungen.
3.1.2 Das Nutzungsrecht an der Software umfasst ausschließlich den Zugriff auf die Software im Gebiet oder, falls zutreffend, die Speicherung einer Kopie der Software in Form von Objektcode im Arbeitsspeicher und/oder auf einem Speichermedium, das dem Lizenznehmer gehört oder unter seiner Kontrolle steht, zur Nutzung im Gebiet.
3.1.3 Das Nutzungsrecht umfasst auch Updates und neue Versionen der Software, es sei denn, diese sind mit dieser Vereinbarung unvereinbar.
3.2 Nicht-exklusives Nutzungsrecht, geographischer und zeitlicher Geltungsbereich
Das Nutzungsrecht wird dem Lizenznehmer für eigene Zwecke im Rahmen einer nicht-exklusiven Lizenz für das Gebiet gewährt, ist widerruflich und auf den Abonnementzeitraum befristet, ohne Unterlizenzierungs- oder Abtretungsrechte an Dritte.
3.3 Rechtevorbehalt
3.3.1 Diese Nutzungsrechte gewähren dem Lizenznehmer keine weiteren Rechte an der Software oder an den geistigen Eigentumsrechten des Lizenzgebers, mit Ausnahme des ihm ausdrücklich gemäß dieser Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechts.
3.3.2 Das gewährte Nutzungsrecht erfolgt unbeschadet der geltenden moralischen Rechte.
3.3.3 Der Lizenznehmer darf keine Kopien, Speicherung, Nutzung oder kommerzielle Nutzung der Software oder ihrer Teile oder Elemente durchführen, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt sind.
3.4 Lieferung der Materialien
3.4.1 Der Lizenznehmer wird auf die Software über die Webseite oder, falls zutreffend, die vom Lizenzgeber bezeichnete alternative Webseite und/oder Anwendung zugreifen. Der Zugang wird mit den Zugangsdaten gewährt, die vom Lizenzgeber bereitgestellt werden, bestehend aus einem einzigartigen, persönlichen, geheimen und nicht übertragbaren Benutzername und Passwort, die ausschließlich vom Lizenznehmer verwendet werden können. Darüber hinaus kann der Zugang im Rahmen der gebuchten Dienste auch ein Zwei-Faktor-Authentifizierungssystem oder andere Sicherheitsmaßnahmen beinhalten, die vom Lizenzgeber jeweils festgelegt werden.
3.4.2 Die Anzahl der verfügbaren Nutzungsrechte der Software für die Nutzer des Lizenznehmers unterliegt den besonderen Bedingungen, die zwischen den Parteien vereinbart wurden und der Zahlung der vereinbarten Vergütung. Diese kann je nach Anzahl der erworbenen Lizenzen oder der Nutzung überprüft werden.
4. NUTZUNGSBEDINGUNGEN DER SOFTWARE
4.1 Es liegt in der Verantwortung des Lizenznehmers, die technischen Anforderungen seiner IT-Systeme und anderer Dienste zu erfüllen, um Zugang zum Internet und zur Nutzung der Software zu erhalten, sowie alle technischen Anforderungen zu erfüllen, die die Software erfordert.
4.2 Der Lizenzgeber bietet dem Lizenznehmer die Möglichkeit, die Software über zwei Benutzerprofile zu nutzen:
- (a) Administrator-Nutzer.
- (b) Nutzer.
4.3 Der Lizenzgeber verpflichtet sich, dem Lizenznehmer so viele Nutzer und/oder, falls zutreffend, den Administrator-Nutzer zur Verfügung zu stellen, wie erforderlich, gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung oder der besonderen Bedingungen, um Zugang zur Software zu gewähren.
4.4 Der Lizenznehmer stellt sicher, dass die Passwörter und Zugangsdaten für die Anwendung unter seiner Kontrolle bleiben und nicht an Dritte weitergegeben, kopiert oder reproduziert werden, indem er diese physisch und logisch sichert.
4.5 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Nutzungsrecht und den Zugang zur Software nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Lizenzgeber hat dies ausdrücklich genehmigt und die Dritten sowie die Gründe für den Zugang identifiziert.
4.6 Einschränkungen und Verbote
4.6.1 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, nicht:
- (a) Die Software zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu unterlizenzieren, zu übertragen, zu reproduzieren, darzustellen, zu spalten, abzukoppeln, abgeleitete Werke zu erstellen oder die Software oder Teile davon kommerziell zu vertreiben oder auszunutzen.
- (b) Die Software zu übersetzen, anzupassen, zu ändern oder in anderer Weise zu transformieren oder zu modifizieren, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers. Der Lizenznehmer darf die Software ebenfalls nicht in andere Software oder Produkte integrieren.
- (c) Die Software oder Teile davon für Aktivitäten zu nutzen oder mit ihr zu verbinden, die gegen das anwendbare Recht, die Moral oder die öffentliche Ordnung verstoßen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software nicht zu illegalen, verbotenen oder schädlichen Zwecken oder Aktivitäten zu verwenden, die die Rechte oder Interessen Dritter verletzen könnten, und lehnt jegliche Haftung des Lizenzgebers für solche Handlungen ab.
- (d) Die Software oder Teile davon Aktivitäten zu unterziehen, die direkt oder indirekt zu einer Dekompilierung führen oder die mit den Rückentwicklungsoperationen, die ihrer Konstruktion zugrunde liegen, im Widerspruch stehen, oder die letztlich zu einer Umkehrentwicklung, Dekompilierung oder Demontage führen können.
- (e) Die Software oder Teile davon für die Entwicklung von Zeitteilungsoperationen zu verwenden oder sich als Anbieter von Anwendungsdiensten (ASP) zu betätigen, wenn diese darauf abzielen, Dritten Zugang zur Software oder zu deren Komponenten zu ermöglichen, sei es durch Vermietung, Verwaltungsdienste oder ähnliche Dienstleistungen.
- (f) Direkte oder indirekte Entwicklung oder Förderung einer Lösung, die der Software in Bezug auf ihre Funktionalitäten, Zusammensetzung, Inhalt, Zweck oder Ziel entspricht, während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für ein (1) Jahr nach deren Beendigung.
- (g) Keine Dienstleistungen anzubieten oder in irgendeiner Weise direkt oder indirekt an einem konkurrierenden oder konkurrierenden Geschäft mit dem Lizenzgeber teilzunehmen, oder an einem anderen Geschäft oder einer anderen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Lizenzgebers, sei es direkt oder indirekt.
- (h) Die Software, die Rechte des Lizenzgebers oder Teile davon, um sie für das Training von KI-Systemen zu verwenden, einschließlich durch die Verwendung von Spiders oder ähnlichen automatisierten oder nicht-automatisierten Techniken, selbst wenn sie zu Lernzwecken oder zur Ableitung von Mustern, Trends oder Korrelationen dienen, oder insbesondere zum Training oder Füttern von KI-Systemen, es sei denn, der Lizenzgeber oder die legitimen Rechteinhaber erteilen eine vorherige und ausdrückliche Genehmigung.
4.6.2 Einschränkungen:
- (a) Die Nutzung der Software für andere Zwecke als die ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegten Zwecke ist strengstens verboten, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung, die etwas anderes vorsieht.
- (b) Die Nutzung der Software impliziert nicht die Zustimmung, Bestätigung oder Kenntnisnahme des Lizenzgebers bezüglich einer missbräuchlichen Nutzung der Software durch den Lizenznehmer, da der Lizenzgeber dem Lizenznehmer lediglich die Nutzungsrechte gewährt, um die Software gemäß dieser Vereinbarung korrekt zu nutzen. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Nutzung der Software.
- (c) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen gemäß der Definition in Klausel 11.1 dieser Vereinbarung und den Vertraulichkeitspflichten gemäß Klausel 10 dieser Vereinbarung sowie allen anderen in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen zu verwenden.
5. VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
5.1 Vergütung
5.1.1 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, dem Lizenzgeber die festgelegte Gebühr (die "Vergütung") für das Nutzungsrecht der Software gemäß der im Rahmen dieser Vereinbarung festgelegten Häufigkeit und Höhe zu zahlen, die ab dem Wirksamkeitsdatum dieser Vereinbarung gilt. Die Vergütung kann entweder eine regelmäßige Gebühr oder eine Gebühr pro Dokument, Seite oder Anzahl von verarbeiteten Zeichen über die Software basierend auf der gewählten Modalität und den besonderen Bedingungen beinhalten. Im Falle eines Konflikts zwischen den besonderen Bedingungen und diesen Nutzungsbedingungen haben die Nutzungsbedingungen Vorrang.
5.1.2 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Vergütung zu aktualisieren, mit Wirkung zum Ende des laufenden Abonnementzeitraums, basierend auf Änderungen in der Nutzung, den Bedingungen oder den Funktionen der Software, der Anzahl der Benutzer und zu gewährenden Lizenzen, Software-Updates oder anderen Umständen nach Ermessen des Lizenzgebers. Jede Aktualisierung der Vergütung wird dem Lizenznehmer mindestens drei (3) Monate im Voraus mitgeteilt und gilt für den nächsten Abonnementzeitraum.
5.1.3 Wenn der Lizenznehmer Anspruch auf eine Testphase hat, gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 1.11, beginnt der Abonnementzeitraum am ersten Tag nach Abschluss der Testphase (es sei denn, der Nutzer hat die Vereinbarung vor dem Ende der Testphase gekündigt).
5.2 Abrechnung und Zahlung
5.2.1 Der Lizenzgeber stellt die Rechnungen aus (vorzugsweise elektronisch) gemäß dem Abonnementzeitraum und zu Beginn eines neuen Abrechnungszyklus.
5.2.2 Die Vergütung wird zu Beginn des Abonnementzeitraums fällig und wird automatisch für gleich lange Perioden zu Beginn der vereinbarten Häufigkeit fällig. Die Vergütung für den Abonnementzeitraum wird nicht zurückerstattet, und der Lizenzgeber hat das Recht, den Service bis zum Ende des Abonnementzeitraums weiter zu erbringen.
5.2.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Vergütung in Euro angegeben, und der Lizenznehmer muss alle Rechnungen begleichen, die nicht umstritten sind, zu dem Zeitpunkt, an dem der neue Abrechnungszyklus beginnt. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist die Vergütung nicht erstattungsfähig.
5.2.4 Die Zahlung der Vergütung erfolgt durch die vom Lizenzgeber festgelegten Zahlungsmethoden. Der Lizenznehmer stellt dem Lizenzgeber die notwendigen Informationen zur Verfügung, um die Vergütung mit der vereinbarten Häufigkeit zu zahlen.
5.3 Steuern
5.3.1 Die Vergütung unterliegt den geltenden Steuern, Abgaben, Gebühren und Zuschlägen gemäß der jeweils gültigen Gesetzgebung, die vom Lizenznehmer zu zahlen sind.
5.3.2 Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer die anwendbaren Steuern als separate Position auf jeder Rechnung in Rechnung. Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Zahlung aller Verkaufs- und Nutzungssteuern, der in der Europäischen Union anwendbaren Mehrwertsteuer (MwSt.) oder jeder anderen ähnlichen Steuer, die in Ländern außerhalb der Europäischen Union anwendbar ist, sowie für alle mit der Inanspruchnahme oder Nutzung der Dienste des Lizenzgebers verbundenen Gebühren.
5.4 Aussetzung wegen Zahlungsverzugs
Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, den Zugang zur Software auszusetzen, bis die Vergütung einschließlich etwaiger anfallender Verzugszinsen gezahlt wird, unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die unter dieser Vereinbarung oder nach anwendbarem Recht zur Verfügung stehen.
6. VERPFLICHTUNGEN DER PARTEIEN
6.1 Verpflichtungen des Lizenzgebers
6.1.1 Bereitstellung und Verfügbarkeit der Software: Der Lizenzgeber verpflichtet sich, dem Lizenznehmer und seinen Nutzern Zugang zur Software zu gewähren und ihnen das notwendige Material zur Installation und Nutzung bereitzustellen, gemäß dem vom Lizenznehmer gebuchten Service. Ebenso verpflichtet sich der Lizenzgeber, die technische Unterstützung für den Zugang zu den Nutzerkonten zu verwalten und bereitzustellen.
6.1.2 Service-Level: Der Lizenzgeber wird sich bemühen, die Verfügbarkeit der Software gemäß den branchenüblichen Standards in Bezug auf Sicherheitsniveau, Redundanz und Servicequalität zu gewährleisten. Dennoch können Umstände auftreten, die dazu führen, dass die Software vorübergehend nicht verfügbar ist, was nicht in das Service-Level einfließt, darunter beispielhaft und nicht abschließend:
- (a) Wartungsaufgaben, sei es adaptive, korrigierende, präventive oder perfektionierende Wartung.
- i. Wartungsaufgaben werden vorzugsweise außerhalb der Werktage oder der üblichen Nutzungszeiten der Software (zwischen 21:00 Uhr und 9:00 Uhr) gemäß der offiziellen Zeit in Spanien (CET/CEST) durchgeführt.
- ii. Wartungsaufgaben und Installation von Updates oder Verbesserungen zählen nicht zur Verfügbarkeitszeit, solange sie dem Lizenznehmer mindestens 48 Stunden im Voraus mitgeteilt wurden.
- (b) Vorfälle im Zusammenhang mit Telekommunikationsnetzwerken, wie etwa Ausfälle beim Zugang zur Software, die durch Störungen in der Infrastruktur des Hosting-Anbieters oder durch andere Anbieter von Diensten für den Lizenzgeber oder den Lizenznehmer verursacht werden.
- (c) Keine Unverfügbarkeit, Aussetzung oder Leistungsprobleme der Software zählen zur Verfügbarkeitszeit:
- i. verursacht durch Faktoren, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Lizenzgebers liegen, einschließlich Ereignissen höherer Gewalt oder Internetzugangsproblemen;
- ii. verursacht durch Handlungen oder Unterlassungen des Lizenznehmers oder seiner Nutzer oder eines Dritten, die unzulässig, absichtlich oder fahrlässig sind;
- iii. verursacht durch Ausrüstungen, Software oder andere Technologien des Lizenznehmers oder von Dritten (außerhalb der Kontrolle des Lizenzgebers);
- iv. verursacht durch die Aussetzung oder Beendigung des Nutzungsrechts des Lizenznehmers gemäß diesen Nutzungsbedingungen.
6.1.3 Support und technische Unterstützung: Der Lizenznehmer und der Lizenzgeber werden, gemäß den besonderen Bedingungen und basierend auf der Vertragsmodalität, die Bedingungen des technischen Supports für die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Installation, Konfiguration und/oder Nutzung der Software festlegen, sowie die Vergütung dafür.
6.1.4 Software-Updates: Der Lizenzgeber verpflichtet sich, die Software regelmäßig zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie mit der neuesten Version verfügbar bleibt, ohne zusätzliche Kosten für den Lizenznehmer. Diese Updates können Funktionsverbesserungen, Sicherheits-Patches und Fehlerkorrekturen umfassen, wobei der Lizenzgeber für alle Kosten im Zusammenhang mit Verbesserungen verantwortlich ist, die über die rein operativen Updates hinausgehen.
6.1.5 Sicherheit und Datenschutz: Der Lizenzgeber ist verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Software frei von Viren, Malware und anderen schädlichen Komponenten ist. Zudem wird er die geltenden Datenschutzgesetze einhalten und die entsprechenden Datenschutzstandards einhalten.
6.1.6 Schulung und Weiterbildung: Der Lizenzgeber und der Lizenznehmer können gemäß den besonderen Bedingungen Schulungs- und Weiterbildungssitzungen für die Nutzer des Lizenznehmers vereinbaren, um eine ordnungsgemäße Nutzung der Software sicherzustellen.
6.2 Verpflichtungen des Lizenznehmers
6.2.1 Einhaltung der Lizenzbedingungen: Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software ausschließlich gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen und Bestimmungen zu nutzen.
6.2.2 Ordnungsgemäße Nutzung der Software: Der Lizenznehmer darf unter keinen Umständen die Software dekompilieren, rückentwickeln, disassemblieren oder versuchen, den Quellcode der Software abzuleiten, es sei denn, diese Tätigkeit ist ausdrücklich durch das anwendbare Recht erlaubt.
6.2.3 Zahlung der Vergütung und Gebühren: Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Vergütung und alle anwendbaren Gebühren gemäß dieser Vereinbarung pünktlich und gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu zahlen.
6.2.4 Vertraulichkeit: Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der Software und aller damit verbundenen Dokumentationen zu wahren und diese Informationen nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers an Dritte weiterzugeben, zu kopieren oder zu verbreiten.
6.2.5 Unterstützung: Der Lizenznehmer wird dem Lizenzgeber alle kommerziell angemessenen Informationen und Unterstützung zur Verfügung stellen, damit der Lizenzgeber die ordnungsgemäße Funktionsweise der Software gewährleisten kann.
6.2.6 Meldung von Vorfällen oder Problemen: Der Lizenznehmer muss dem Lizenzgeber alle Probleme, Ausfälle oder Mängel der Software innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung melden und in gutem Glauben mit dem Lizenzgeber bei der Lösung dieser Probleme zusammenarbeiten.
6.2.7 Verletzung der Zugangsdaten: Im Falle des Verlusts oder Diebstahls der Zugangsdaten zur Software oder des Verdachts auf unbefugten Zugriff durch Dritte muss der Lizenznehmer dies sofort dem Lizenzgeber mitteilen, damit die erforderlichen technischen Maßnahmen ergriffen werden können. Alle Schäden, die durch einen solchen Zugriff entstehen, gehen zu Lasten des Lizenznehmers, da er gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt.
6.2.8 Verwendungsbeschränkungen: Der Lizenznehmer darf die Software nicht für illegale Zwecke verwenden oder Dritten ohne ausdrückliche Genehmigung des Lizenzgebers Zugang zur Software gewähren. Der Lizenznehmer darf die Software auch nicht unterlizenzieren, vermieten, verleasen, übertragen oder auf andere Weise Dritten zur Verfügung stellen, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers.
6.2.9 Backup und Wiederherstellung: Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, regelmäßige Backups der durch die Nutzung der Software generierten oder gespeicherten Daten anzufertigen und einen Plan zur Wiederherstellung im Falle eines Datenverlustes zu haben.
6.2.10 Einhalten von Gesetzen und Vorschriften: Der Lizenznehmer muss die Software unter Einhaltung des anwendbaren Rechts und der für seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort geltenden Gesetze und Vorschriften verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die geltenden Datenschutzvorschriften und Standards. Der Lizenznehmer erkennt an, dass der Lizenzgeber keine Kontrolle über die Inhalte der vom Lizenznehmer oder den Nutzern in die Software hochgeladenen Informationen hat. Der Lizenznehmer ist für die Verantwortung im Falle der Hochladung, Vervielfältigung oder Änderung von Informationen oder anderem Material verantwortlich, das durch Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Datenschutzvorschriften oder andere Rechte geschützt ist, es sei denn, der Lizenznehmer hat zuvor die Erlaubnis des Rechteinhabers eingeholt.
6.2.11 Benutzer: Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für alle Handlungen und Unterlassungen seiner Nutzer und muss den Zugriff auf die Software auf autorisierte Nutzer beschränken.
7. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
7.1 Rechte an geistigem Eigentum des Lizenzgebers
7.1.1 Der Lizenznehmer erkennt ausdrücklich das alleinige Eigentum des Lizenzgebers an allen Rechten an geistigem Eigentum, die auf der Software, den Materialien und allen anderen damit verbundenen Elementen liegen.
Der Lizenzgeber, als alleiniger Eigentümer und Inhaber der Software, kann darüber frei verfügen und, zu diesem Zweck, seine Eigentumsrechte an Dritte übertragen, abtreten oder lizenzieren.
7.1.2 Die Nutzungsrechte gewähren dem Lizenznehmer kein weiteres Recht an der Software, außer dem Recht zur Nutzung, das im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung gewährt wird, und dieses Recht kann gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung widerrufen werden.
7.1.3 Der Nutzer verpflichtet sich, keine Hinweise, Legenden, Symbole oder Markierungen zu entfernen, zu löschen, zu verändern oder auf andere Weise zu manipulieren,
- wie etwa Urheberrechtsvermerke, ©, ® und TM usw., die der Lizenzgeber als rechtmäßiger Inhaber der Rechte an geistigem Eigentum in die Software oder Materialien einbringt.
- Die technischen Schutzvorrichtungen oder Kennzeichnungen, die die Software oder Materialien enthalten können (wie z. B. Wasserzeichen, digitale Fingerabdrücke usw.).
7.2 Rechte an geistigem Eigentum Dritter
7.2.1 Der Lizenzgeber garantiert, dass die Rechte an geistigem Eigentum Dritter, die der Lizenzgeber als Teil der Software verwendet, die entsprechende Lizenz zur Nutzung durch die Dritten oder den Lizenzgeber mit ausreichendem Sublicenzrecht besitzen, um diese Vereinbarung zu gewähren.
7.2.2 Der Lizenzgeber informiert, dass die Software freie oder Open-Source-Software (Open Source) oder standardisierte Icons und andere grafische Elemente enthalten kann, die unter offenen Lizenzbedingungen stehen, und der Lizenznehmer ist sich dieser Umstände bewusst. In jedem Fall garantiert der Lizenzgeber, dass die Nutzung der Rechte an geistigem Eigentum Dritter im Zusammenhang mit freier oder Open-Source-Software (Open Source) nicht gegen die Lizenzbedingungen dieser Dritten verstößt.
7.3 Verbesserungen und Vorschläge
7.3.1 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Software und die Services zu verbessern oder weiterzuentwickeln, einschließlich Verbesserungen oder Updates, die aus der Nutzung der Software resultieren.
7.3.2 Zu diesem Zweck gewährt der Lizenznehmer dem Lizenzgeber eine Lizenz, die weder geografisch noch zeitlich begrenzt, übertragbar und unwiderruflich ist, um alle Vorschläge, Verbesserungsvorschläge, Empfehlungen oder andere Kommentare, Rückmeldungen oder Interaktionen, die von Nutzern der Software gemacht werden, in die Software zu integrieren, einschließlich der Informationen, Dokumentationen oder Daten, die in die Software hochgeladen wurden.
7.3.3 Zu diesem Zweck kann die Software vorübergehend, anonymisiert oder verschlüsselt, Auszüge aus den vom Lizenznehmer bereitgestellten Dokumenten oder Daten speichern, die ausschließlich für die Bereitstellung des Services und zur kontinuierlichen Verbesserung der Software verwendet werden.
7.4 Marken und unterscheidungskräftige Zeichen
7.4.1 Die Nutzungsrechte beinhalten eine nicht-exklusive Lizenz, die auf das Gebiet und den Abonnementzeitraum beschränkt und nicht übertragbar oder sublicenzierbar ist, um die Marken und unterscheidungskräftigen Zeichen des Lizenzgebers, die die Software kennzeichnen, sichtbar zu machen. Der Lizenzgeber gewährt keine weiteren Rechte, weder ausdrücklich noch stillschweigend, außer der oben genannten Nutzungslizenz.
7.4.2 Der Lizenzgeber kann den Namen und die Marken und unterscheidungskräftigen Zeichen des Lizenznehmers nur zur Customisierung der Software verwenden und ausschließlich während der Nutzung der Software durch den Lizenznehmer. Diese Genehmigung zur Nutzung stellt jedoch keine Lizenz dar, die über die bloße Nutzung hinausgeht.
7.4.3 Sofern keine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Lizenznehmers vorliegt, wird der Lizenzgeber den Namen und die Marken des Lizenznehmers nicht als kommerzielle Referenz verwenden. Wenn eine Vereinbarung getroffen wird, können beide Parteien diese Vereinbarung als Erfolgsgeschichte bewerben und über die Medien verbreiten, wobei beide Parteien korrekt zitiert werden.
7.5 Vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse
7.5.1 Der Lizenznehmer erkennt ausdrücklich an, dass vertrauliche Informationen nicht für andere Zwecke als die ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegten verwendet oder an Dritte weitergegeben werden dürfen, gemäß den Bedingungen der Klausel 10 "COMMUNICATION OF KNOW-HOW AND CONFIDENTIALITY OBLIGATION" dieser Vereinbarung.
7.5.2 Ebenso erkennt der Lizenznehmer an, dass die Software, Materialien oder die damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum möglicherweise vertrauliche Geschäftsgeheimnisse des Lizenzgebers enthalten, die durch das Gesetz 3/1991 vom 10. Januar über unlauteren Wettbewerb, die Richtlinie (EU) 2016/943 und das Gesetz 1/2019 vom 20. Februar über Geschäftsgeheimnisse sowie durch die geltenden internationalen Verträge geschützt sind.
8. GARANTÍAS Y RESPONSABILIDADES
8.1 Garantie des geistigen Eigentums des Lizenzgebers
Der Lizenzgeber garantiert, dass nach bestem Wissen und Gewissen die lizenzierte Software keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt. Außerdem wurde dem Lizenzgeber zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung keine direkte oder indirekte Klage, Forderung, Anfrage oder Beschwerde mitgeteilt, die auf eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter durch die Software hinweist.
8.2 Funktionen und Haftungsausschlüsse
8.2.1 Die lizenzierte Software wird "wie sie ist" (as is) bereitgestellt, das heißt mit allen möglichen Fehlern und Mängeln (bugs) und ist geeignet, den in Klausel 2 angegebenen spezifischen Zweck zu erfüllen. Daher wird sie dem Lizenznehmer ohne jegliche Garantie zur Verfügung gestellt, ungeachtet der Verantwortung des Lizenzgebers, angemessene Mittel zu ergreifen, um die Dauer und den Umfang dieser Fehler zu minimieren.
8.2.2 Der Lizenzgeber lehnt jede andere Art von Garantie oder Erklärung in dieser Hinsicht ab, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich der Garantien für Handelsfähigkeit, Titel, Betrieb, Qualität, das Fehlen von Verletzungen von Rechten oder die Eignung für einen bestimmten Zweck sowie der stillschweigenden Garantien, die sich aus dem Geschäftsgang oder der Durchführung ergeben könnten.
8.2.3 Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass die Software die Erwartungen des Lizenznehmers erfüllt, noch garantiert er eine unterbrechungsfreie, sichere oder fehlerfreie Verfügbarkeit oder Funktionalität. Der Lizenzgeber übernimmt keine Garantie für die Qualität der Ergebnisse, die sich aus der Nutzung der Software ergeben, oder dass diese den Erwartungen des Lizenznehmers entsprechen, noch für deren Richtigkeit oder Zuverlässigkeit, und insbesondere kann er in keiner Weise eine vollständige oder korrekte semantische Interpretation oder die Identifizierung von Texten, Zeichen und allgemein von Dokumenten, die zur Entdeckung möglicher Inkohärenzen, Fehler oder anderer Mängel in den Texten verwendet werden, garantieren.
8.2.4 Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für die Nutzung der Daten, die er durch die Software erhält, und übernimmt die Verantwortung für alle daraus resultierenden Schäden. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Haftungsregime, das in dieser Klausel festgelegt ist, auch auf seine Nutzer zu übertragen.
8.2.5 Die Software und die Services können je nach Gerät und Browser oder Betriebssystem variieren, und ihre Funktionen können auch zwischen Geräten unterschiedlich sein. Der Lizenznehmer erkennt an, dass der Gebrauch des Services möglicherweise Software von Dritten erfordert, die den geistigen Eigentumsrechten Dritter unterliegt.
8.3 Haftungsbeschränkungen
8.3.1 Der Lizenzgeber haftet nur für Schäden, die dem Lizenznehmer direkt aufgrund eines Fehlers oder Mangels in der Software zugefügt wurden. Die Haftung des Lizenzgebers erstreckt sich nicht auf indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Verluste des Lizenznehmers durch die Software. In jedem Fall ist die Haftung des Lizenzgebers auf die insgesamt vom Lizenznehmer gezahlte Vergütung begrenzt.
8.3.2 Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Angemessenheit und Korrektheit der Informationen und Dokumentationen, die in der Software bereitgestellt oder verwendet werden.
8.3.3 Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung für die Missachtung dieser Verpflichtung oder für den missbräuchlichen, nicht vorgesehenen oder unbefugten Gebrauch der Software durch den Lizenznehmer, die Nutzer oder Dritte. Ebenso haftet er nicht für Betriebsstörungen, Fehler oder Schäden, die durch den Gebrauch durch unbefugte oder unerfahrene Personen verursacht werden. Wenn der Lizenznehmer technische Fehler oder Nutzungsprobleme feststellt, muss er diese dem Lizenzgeber melden, der sie kostenlos beheben wird.
9. DAUER UND KÜNDIGUNG DER VEREINBARUNG
9.1 Dauer der Vereinbarung
9.1.1 Dieser Vertrag sowie die Lizenz zur Nutzung haben eine gemäß dem Abonnementzeitraum vereinbarte Dauer ab dem Wirksamkeitsdatum.
9.1.2 Ungeachtet des Vorstehenden können die Parteien diesen Vertrag vor Ablauf des Abonnementzeitraums kündigen, wenn die andere Partei: (a) wesentliche oder wiederholte Verstöße gegen die in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen begeht; (b) in freiwillige oder obligatorische Liquidation geht oder ein Insolvenzverfahren oder ein Zahlungsaufschub beantragt wird; (c) beschließt oder in irgendeine Art von rechtlichem Verfahren eintritt, bei dem alle oder ein erheblicher Teil ihrer Vermögenswerte zugunsten ihrer Gläubiger im Allgemeinen oder eines bestimmten Gläubigers übertragen werden; (d) ein Gericht ihre Liquidation und/oder Auflösung beschließt und/oder ein Insolvenzverwalter oder eine ähnliche Funktion in Bezug auf alle ihre Vermögenswerte oder Eigentum ernannt wird; oder (e) einer der in der anwendbaren Gesetzgebung vorgesehenen Ursachen eintritt.
9.1.3 Ungeachtet der oben genannten Bestimmungen ist der Lizenzgeber berechtigt, diesen Vertrag automatisch durch einfache Mitteilung an den Lizenznehmer aufzulösen, wenn:
- (a) Ausbleibende Zahlung der Vergütung: Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, den Zugang zur Software zu sperren, wenn der Lizenznehmer die Vergütung oder einen nicht strittigen Betrag, der dem Lizenzgeber im Rahmen dieses Vertrages geschuldet wird, nicht rechtzeitig bezahlt. Die Aussetzung der Dienste entbindet den Lizenznehmer nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag.
- (b) Betrügerische Nutzung: Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, den Zugang zur Software zu sperren, wenn er vernünftigerweise feststellt, dass die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer oder die Benutzer (oder durch einen Dritten aufgrund des Verschuldens oder der Verantwortung des Lizenznehmers) dem Lizenzgeber oder Dritten Schaden zufügt.
- i. Unbefugte Nutzung der Software oder wesentliche oder wiederholte Verletzung dieses Vertrages oder Anzeichen dafür.
- ii. Wiederholte Nutzung des Testzeitraums.
- iii. Die bereitgestellten persönlichen oder abrechnungsbezogenen Informationen sind falsch oder ungenau.
9.1.4 Schadenersatz: Die Beendigung dieses Vertrages erfolgt unbeschadet der Zahlung der Schadenersatzansprüche, die gemäß den Artikeln 1.101 und folgenden sowie 1.124 des Bürgerlichen Gesetzbuches anfallen.
9.1.5 Aktualisierung der Vergütung oder der Software: Bei einer Aktualisierung der Vergütung oder einer nachteiligen Änderung der Funktionen der Software hat der Lizenznehmer das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 30 Tagen vor Inkrafttreten der neuen Bedingungen zu kündigen.
9.2 Widerruf der Lizenz
9.2.1 Die Lizenz zur Nutzung der Software endet automatisch nach Ablauf des Abonnementzeitraums oder bei Beendigung dieses Vertrages und wird automatisch unwirksam.
9.2.2 Falls die Lizenz zur Nutzung endet oder der Vertrag auf andere Weise beendet wird, muss der Lizenznehmer unverzüglich die Nutzung der Software einstellen und alle Materialien sowie alle ihm zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen zurückgeben oder zerstören.
10. MITTEILUNG VON KNOW-HOW UND VERTRAULICHKEITSPFLICHT
10.1 Im Rahmen dieses Vertrages kann die abgebende Partei vertrauliche Informationen an die empfangende Partei weitergeben.
10.2 Die empfangende Partei verpflichtet sich, alle notwendigen und geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um die vertraulichen Informationen geheim zu halten und insbesondere:
10.2.1 Die vertraulichen Informationen vertraulich zu verwenden.
10.2.2 Die vertraulichen Informationen, die von der abgebenden Partei bereitgestellt werden, nicht weiterzugeben oder zu kommunizieren.
10.2.3 Die Kopie, Offenlegung oder den Zugang der vertraulichen Informationen durch Dritte zu verhindern, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche und schriftliche Genehmigung der abgebenden Partei vor und nur im Rahmen dieser Genehmigung.
10.2.4 Den Zugang zu den vertraulichen Informationen auf die entsprechenden Mitarbeiter, Partner und Subunternehmer zu beschränken, wobei der Zugang nur denen gewährt wird, die aufgrund ihrer Funktion oder Rolle unbedingt darauf zugreifen müssen, und sie auf diese Pflicht hinzuweisen.
10.2.5 Die vertraulichen Informationen oder Auszüge daraus ausschließlich für die Ausführung dieses Vertrages zu verwenden.
10.3 Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Informationen, die:
10.3.1 öffentlich bekannt sind oder öffentlich bekannt werden durch Mittel, die nicht gegen die Vertraulichkeitsrechte der abgebenden Partei verstoßen, oder
10.3.2 unabhängig von der empfangenden Partei entwickelt wurden, ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen, wobei die Entwicklung auf Anfrage der abgebenden Partei dokumentiert werden muss, oder
10.3.3 der empfangenden Partei bereits vor dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem sie von der abgebenden Partei erhalten wurden, sofern die empfangende Partei dies dokumentarisch nachweisen kann, oder
10.3.4 die erhaltenen Informationen von einem Dritten stammen, der keine Geheimhaltung verlangt oder die gemäß der geltenden Gesetzgebung oder auf behördliche oder gerichtliche Aufforderung offengelegt werden müssen.
10.4 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen und das Verbot der Nutzung der vertraulichen Informationen durch die empfangende Partei gemäß dieser Klausel enden nicht und bleiben unbefristet in Kraft, bis die vertraulichen Informationen öffentlich zugänglich werden, ohne dass es zu einem Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflichten der empfangenden Partei oder eines Dritten gekommen ist.
10.5 Nach Beendigung dieses Vertrages wird die empfangende Partei unverzüglich die vertraulichen Informationen zurückgeben und alle Kopien, Zusammenfassungen, Auszüge oder Übersetzungen der vertraulichen Informationen, die sie erstellt hat, zerstören. Die Erfüllung der Verpflichtungen der empfangenden Partei in diesem Abschnitt führt nicht zum Erlöschen oder zur Begrenzung der in den vorherigen Abschnitten übernommenen Verpflichtungen.
11. DATENSCHUTZ
11.1 Die Parteien gewährleisten und verpflichten sich, die geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679, Allgemeine Datenschutzverordnung ("DSGVO"), des Gesetzes 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und die Garantie der digitalen Rechte sowie aller ergänzenden oder ersetzenden Vorschriften und der geltenden Gesetzgebung einzuhalten (gemeinsam als "giltende Datenschutzvorschriften").
11.2 Personenbezogene Daten der Unterzeichner, Mitarbeiter und Kontaktpersonen der Parteien
11.2.1 Für die Ausführung dieses Vertrages ist die Kommunikation personenbezogener Daten von Unterzeichnern, Kontaktpersonen und Mitarbeitern, die für die Beziehung mit der anderen Partei verantwortlich sind, sowie der Benutzer erforderlich.
11.2.2 Die personenbezogenen Daten der Kontaktpersonen oder Mitarbeiter der Parteien sowie jeder natürlichen Person, die für diese tätig ist, werden auf das unbedingt notwendige Minimum für deren berufliche Lokalisierung beschränkt und von der anderen Partei zu dem Zweck verarbeitet, die vertragliche und/oder kommerzielle Beziehung gemäß diesem Vertrag zu verwalten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Vertragserfüllung und das berechtigte Interesse der Parteien an der Entwicklung, Pflege und Durchführung des Vertrages. Die Parteien verpflichten sich, die betroffenen Personen über die Weitergabe ihrer Daten an die andere Partei zu informieren.
11.2.3 Die personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, werden während der Gültigkeit dieses Vertrages und gegebenenfalls danach aufbewahrt, solange die Kontaktaufnahme und die eventuellen kommerziellen Beziehungen zwischen den Parteien bestehen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten, ordnungsgemäß gesperrt, gemäß den Verjährungsfristen der gesetzlichen Verpflichtungen der Parteien und der potenziellen Haftung aus der Verarbeitung dieser Daten aufbewahrt.
11.2.4 Es ist keine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte oder internationale Datenübertragungen an Drittländer oder internationale Organisationen vorgesehen.
11.2.5 Die betroffenen Personen, deren Daten von den Parteien gemäß den vorstehenden Bestimmungen bereitgestellt werden, können jederzeit ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit ihrer personenbezogenen Daten ausüben, indem sie schriftlich an die im Kopf dieses Vertrages genannten Adressen wenden. Außerdem haben sie das Recht, den zuständigen Aufsichtsbehörden eine Beschwerde vorzulegen.
11.3 Zugriff auf personenbezogene Daten im Auftrag des Bereichs aus der Erbringung der Services
11.3.1 Im Rahmen der Erbringung der Services kann der Lizenzgeber auf personenbezogene Daten zugreifen, für die der Lizenznehmer verantwortlich ist, wobei der Lizenzgeber als Auftragsverarbeiter handelt.
11.3.2 Die vom Lizenzgeber durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten umfassen die folgenden: Sammlung, Strukturierung, Aufbewahrung, Abfrage, Abgleich, Löschung, Aufbewahrung, Registrierung, Kommunikation durch Übertragung und Vernetzung.
11.3.3 Der Lizenzgeber verpflichtet sich, alle ihm gemäß Artikel 28 der DSGVO und der geltenden Datenschutzgesetzgebung obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zu diesem Zweck werden die folgenden Verpflichtungen festgelegt:
- (a) Der Lizenzgeber verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur gemäß den Anweisungen des Lizenznehmers zu verarbeiten.
- (b) Der Lizenzgeber garantiert, dass die Personen, die zur Verarbeitung personenbezogener Daten in seiner Organisation befugt sind und im Rahmen der ordnungsgemäßen Ausführung der Software auf personenbezogene Daten zugreifen, sich zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer gesetzlichen Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.
- (c) Der Lizenzgeber wird alle geeigneten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, um ein Sicherheitsniveau zu gewährleisten, das dem Risiko gemäß Artikel 32 der DSGVO entspricht.
- (d) Unterauftragsverarbeiter: Falls bestimmte Dienstleistungen oder Funktionen der Software, die im Rahmen dieses Vertrages ausgeführt werden, den Zugriff auf personenbezogene Daten des Lizenznehmers durch Dritte beinhalten, wird der Lizenzgeber einen Vertrag mit dem Unterauftragsverarbeiter abschließen, der die Datenschutzpflichten dieser Klausel enthält.
- (e) Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer, sofern möglich, bei der Erfüllung der Verpflichtung des Lizenznehmers unterstützen, auf Anfragen zur Ausübung der Rechte zu antworten.
- (f) Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer bei der Erfüllung der Sicherheitsverpflichtungen, der Meldung von Sicherheitsverletzungen personenbezogener Daten, der Datenschutz-Folgenabschätzung und der vorherigen Konsultation gemäß den Artikeln 32 bis 36 der DSGVO unterstützen. Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer unverzüglich, und soweit möglich innerhalb von 72 Stunden, nach Kenntnis einer Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten benachrichtigen.
- (g) Der Lizenzgeber wird alle personenbezogenen Daten nach Beendigung der Erbringung der Datenverarbeitungsdienste löschen oder zurückgeben und alle vorhandenen Kopien löschen, es sei denn, die Aufbewahrung der personenbezogenen Daten ist gemäß der geltenden Gesetzgebung erforderlich. Der Lizenzgeber kann jedoch alle Daten, ordnungsgemäß gesperrt, aufbewahren, solange daraus Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit seiner Beziehung zum Lizenznehmer resultieren könnten.
- (h) Der Lizenzgeber wird dem Lizenznehmer alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, um die Einhaltung der in den geltenden Datenschutzbestimmungen festgelegten Verpflichtungen nachzuweisen und wird Audits, einschließlich Inspektionen, durch den Lizenznehmer oder einen vom Lizenznehmer autorisierten Auditor ermöglichen und unterstützen, wobei die Kosten dieser Audits vom Lizenznehmer getragen werden.
12. VERSCHIEDENES
12.1 Änderungen und Vollständigkeit
12.1.1 Der Lizenzgeber kann diese Nutzungsbedingungen der Software ändern, um sich an sein technologisches und kommerzielles Umfeld anzupassen sowie geltendem Recht zu entsprechen. Änderungen der vorliegenden Bedingungen können durch die Software veröffentlicht werden, wobei das Datum des Inkrafttretens angegeben wird.
12.1.2 Dieser Vertrag, einschließlich seiner Anhänge, stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand des Vertrages dar.
12.2 Abtretung an Dritte
12.2.1 Der Lizenznehmer darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, ganz oder teilweise, nicht an Dritte abtreten, übertragen, belasten oder untervergeben, es sei denn, der Lizenzgeber hat zuvor schriftlich zugestimmt. Jede Abtretung, Übertragung, Belastung oder Untervergabe an Dritte ohne die vorherige Zustimmung des Lizenzgebers ist ungültig, auch wenn es sich um von dem Lizenznehmer gehaltene Tochtergesellschaften handelt.
12.2.2 Der Lizenzgeber kann seine Position im Vertrag frei an ein anderes Unternehmen innerhalb seiner Unternehmensgruppe abtreten oder übertragen, sodass dieses in seine vertragliche Position eintritt.
12.3 Teilnichtigkeit
Wenn ein Gericht oder eine zuständige Behörde eine Bestimmung dieses Vertrages für nichtig oder unwirksam erklärt, bleibt der Rest des Vertrages weiterhin in vollem Umfang gültig und wirksam, es sei denn, die erklärte Bestimmung ist für den Vertrag von wesentlicher Bedeutung, sodass die verfolgten wirtschaftlichen, rechtlichen und kommerziellen Ziele der Parteien vereitelt würden.
12.4 Unabhängige Parteien
Der Lizenzgeber und der Lizenznehmer sind in jedem Fall unabhängige vertragliche Parteien. Der Vertrag begründet in keinem Fall eine Beziehung zwischen den Parteien, die über die strikte Vertragsbeziehung hinausgeht, und es wird keine Agentur-, Arbeits-, Franchise-, Joint-Venture- oder Gesellschaftsbeziehung zwischen den Parteien geschaffen, noch wird einer der Parteien eine gesetzliche Vertretung für die andere Partei übertragen.
12.5 Verzicht
Kein Verzicht oder Nachlassen bei der Ausübung eines Rechts oder einer Befugnis, die einer der Parteien aus diesem Vertrag zustehen, stellt einen Verzicht auf die Ausübung dieses Rechts in der Zukunft dar.
12.6 Kommunikation
Jede Mitteilung des Lizenzgebers an den Lizenznehmer im Zusammenhang mit den in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen wird an die vom Lizenznehmer bei der Unterzeichnung dieses Vertrages angegebene E-Mail-Adresse oder eine von ihm dafür angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
12.7 Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt ausdrücklich dem spanischen Recht.
12.8 Schiedsgerichtsbarkeit / Gerichtsbarkeit
12.8.1 Wenn der Lizenznehmer ein Endverbraucher mit gewöhnlichem Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, können alle Ansprüche, Streitigkeiten oder Forderungen, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, vor dem zuständigen Gericht am Wohnsitz des Lizenznehmers verhandelt werden. In diesem Fall wird der Lizenznehmer darauf hingewiesen, dass er jederzeit eine Beschwerde an unseren Kundenservice richten kann, entweder über die Website oder die im Vertrag angegebenen Kontaktdaten. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission eine Online-Streitbeilegungsplattform für Verbraucher bereitstellt, die unter folgendem Link verfügbar ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
12.8.2 In allen anderen Fällen vereinbaren die Parteien, dass alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten, Fragen oder Ansprüche, die sich aus der Ausführung oder Auslegung dieses Vertrages ergeben oder in irgendeiner Weise damit verbunden sind, endgültig durch Schiedsgerichtsbarkeit gemäß dem Schiedsgerichtsverfahren der Madrider Schiedskammer entschieden werden, die für die Verwaltung des Schiedsverfahrens und die Ernennung der Schiedsrichter gemäß ihrer Satzung und Vorschriften verantwortlich ist. Die Parteien erklären ausdrücklich ihre Verpflichtung, das Schiedsurteil zu befolgen. Im Falle eines Streits in Bezug auf den Vertrag unterwerfen sich die Parteien unwiderruflich, mit ausdrücklichem Verzicht auf die Gerichtsbarkeit, die ihnen ansonsten zustehen könnte, der Gerichtsbarkeit der Gerichte und Tribunale der Stadt Madrid.
12.9 Sprache
Die anwendbare Sprache für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Lizenz zur Nutzung ist Spanisch. Eventuelle Versionen in anderen Sprachen werden zur Erleichterung und zum besseren Verständnis des Lizenznehmers angeboten. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Inhalt der spanischen Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer ihrer Übersetzungen hat die spanische Version Vorrang.